Damit eine Anschrift die gesetzlich geforderte „Ladungsfähigkeit“ erfüllt, muss sie gewisse Bedingungen erfüllen.
Zum einen muss es sich um eine richtige Adresse handeln, welche einen Straßennamen besitzt. Folglich erfüllt ein bloßes Postfach mit Nummern nicht die Bedingungen einer ladungsfähigen Anschrift.
Zum anderen muss derjenige, der die Adresse in seinem Impressum angibt, an dieser auch anzutreffen, bzw. erreichbar sein. An dieser Stelle ist zu sagen, dass es nicht darauf ankommt, dass die Person an der Adresse ständig anwesend ist, sondern sich dort lediglich ab und an mal aufhält oder aufhalten könnte. Folglich fallen hier ebenfalls die Anbieter mit virtuellen Adressen raus, welche lediglich die Post an den Kunden weiterleiten, da sie dir häufig keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen können.
Mehr über die rechtlichen Aspekte erfährst du unter Rechtliches – Fragen und Antworten.
