Kurz gesagt: Wenn du deinen Webauftritt nicht ausschließlich für private Zwecke nutzt und geschäftsmäßig handelst, bist du zur Angabe eines Impressum verpflichtet.
Geregelt ist das im Telemediengesetz (DDG). Laut §5 DDG ist jeder Dienstanbieter mit geschäftsmäßiger Handlung zur Angabe eines Impressums verpflichtet.
Daher ist fast jeder professionelle Webauftritt verpflichtet ein Impressum anzugeben. Entscheidend hierbei ist eine geschäfsmäßige Intention, welche nicht mit einer gewerblichen Intention verwechselt werden darf. An dieser Stelle kommt es nämlich nicht darauf an, ob ein Gewerbe existiert oder bereits Umsätze erzielt wurden. Es geht einzig und allein um die Tatsache, dass zum Beispiel mit einem Social-Media-Account Kunden oder zukünftige Werbepartner und Sponsoren erreicht werden sollen und hierfür entsprechender Inhalt „gepostet“ wird.
Gelegentliches Posten von Produkttest, Affiliate-links, Werbung für Produkte, Coachings oder sonstige Dienstleistungen sind zum Beispiel als geschäftsmäßig einzustufen. Blog-Posting, Buchveröffentlichungen oder Diskussionen über politische Themen ebenfalls.
