Eine Adresse im Internet zum Kauf anbieten und Post weiterleiten: Mit diesem Geschäftsmodell bieten viele ähnlich wirkende Anbieter einen Impressums-Service im Internet an und werben gleichzeitig mit „rechtssicher“ und „ladungsfähig“.
Achtung!
Damit ein Impressums-Service die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die rechtlich erforderliche Ladungsfähigkeit gewährleistet, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein – sonst drohen weiterhin teure Abmahnungen!
- Es muss sich um eine richtige Adresse mit Straßennamen handeln – Ein Postfach ist nicht zulässig!
- Der Kunde muss an der Örtlichkeit auch angetroffen werden können – Es müssen ausreichend Räumlichkeiten vor Ort nutzbar sein!
- Die Annahme der Post muss gewährleistet werden – Der Postbote muss vor Ort immer eine Person antreffen können!
- Eine korrekte Vollmacht ist essentiell – Eine Postvollmacht allein reicht nicht aus!
Viele Impressums-Service-Anbieter/Startups betreiben Ihren Service aus der privaten Mietwohnung heraus oder haben ein kleines Büro angemietet. Hier besteht für Kunden keine Möglichkeit, zu den Öffnungszeiten tatsächlich Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen – auch wenn das von den Anbietern trotzdem behauptet wird.
Die bloße Postweiterleitung reicht nicht aus: Kunden müssen an der Anschrift angetroffen werden können, zwei Büroräume für eine Vielzahl von Kunden ist nicht ausreichend.
Damit die Annahme der Post gewährleistet werden kann, muss zu den Öffnungszeiten ein Empfang besetzt sein, sodass auch Einschreiben oder persönliche Zustellungen durch einen Gerichtsvollzieher ordnungsgemäß zugestellt werden können.
Die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der Bevollmächtigung, Datenschutzregelungen und der Ident- und Verifizierung i.S.d. Geldwäschegesetz sind essentiell.
(vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 17.06.2024 Az: 327 O 365/23 „Soweit die Beklagte mit der Zurverfügungstellung einer „ladungsfähigen Anschrift“ wirbt, ist dies irreführend, da der bloße Service, Post ggf. weiterzuleiten, keine ladungsfähige Anschrift darstellt.“
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„Eine ladungsfähige Anschrift ist nicht jede Anschrift, unter der eine Zustellung an den Zustelladressaten möglich ist, sondern eine solche, unter der der Zustelladressat tatsächlich zu erreichen ist und die ernsthafte Möglichkeit der Übergabe eines zuzustellenden Schriftstückes an ihn selbst besteht“ (BGH, Urteil vom 7.7.2023 – V ZR 210/22, Rn. 10 – juris).
Impressum-Privatschutz stellt dir eine ladungsfähige Anschrift zur Verfügung!
Auf ca. 3.600 Quadratmetern Bürofläche hast du zu unseren Öffnungszeiten jederzeit die Möglichkeit einen Büroraum oder Flexdesk zu nutzen.
Am Empfang wird deine Post zu unseren Öffnungszeiten immer persönlich entgegengenommen und die entsprechenden Vollmachten haben wir immer parat, sodass du immer ladungsfähig erreichbar bist.
Wir freuen uns auf deinen Besuch oder digitale Kontaktaufnahme!
