FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen
Für welche Zwecke ist der Service von Impressum-Privatschutz geeignet?
Unser Service ist zum Schutz der Privatsphäre als Kontaktanschrift und ladungsfähige Anschrift für folgende Bereiche geeignet:
- Impressum
- Datenschutzerklärung
- Widerrufsbelehrung
- Rechnungsadresse
- Absenderadresse
- Vertragsdokumente
- Newsletter und Flyer
- Produktetiketten
- DPMA
- WHOIS / DENIC
- Visitenkarten
- Weitere Bereiche
So schützt du deine Privatadresse in deinem Online- oder Buchauftritt umfassend und zuverlässig vor der Außenwelt.
Welche Projekte sind von unserem Angebot ausgeschlossen?
Aus Gründen der Neutralität und Einhaltung aller rechtlichen Pflichten sind folgende Bereiche von Projekten für eine Zusammenarbeit ausgeschlossen:
- Illegale Projekte
- Handel mit Cannabis-Produkten und Nebenprodukten, sowie legal Highs
- Projekte mit politischem oder religiösem Bezug
Diese Liste ist nicht abschließend, sodass fragwürdige Projekte auch im Nachhinein abgelehnt werden können.
Für wie viele Projekte darf ich den Service von Impressum-Privatschutz verwenden?
Jedes Angebot kann für beliebig viele „deiner“ Projekte verwendet werden. Zum Beispiel würden zwei Websites, ein Online-Shop und fünf Social-Media-Kanäle usw. lediglich ein Abonnement benötigen.
Zudem hast du jeden Monat die Möglichkeit dein Abonnement bequem über deinen Login zu beenden oder ein Up- oder Downgrade auf einen anderes Angebot zu wählen.
Muss ich meinen richtigen Namen im Impressum angeben oder kann ich auch ein Pseudonym / Alias / Künstlernamen verwenden?
Die Verwendung eines Pseudonyms/Künstlernamen in deinem Impressum stellt für uns kein Problem dar, weil wir deine Post anhand deiner Kundennummer zuordnen. Rechtlich solltest du dich diesbezüglich jedoch informieren, ob dies in deinem Fall zulässig ist, da wir dir hierzu keine rechtliche Beratung geben können/dürfen.
Besuche hierzu gerne unseren spannenden Blogbeitrag: Hier
Wie geht es nach dem Kauf weiter?
Pakete werden genau so behandelt, wie Briefsendungen auch.
Bitte achte darauf, dass die Pakete, die in der Produktbeschreibung geltende Maximalgröße, nicht überschreiten, da wir diese ansonsten nicht annehmen können.
Was ist eine Landingpage-Website?
Die von uns beworbene Landingpage-Website ist eine eigene kleine Website, welche wir dir in unseren Angeboten Basic PLUS und ULTRA zur Verfügung stellen.
Die Seite hat den Vorteil, dass du deinen Impressums-Text z.B. nicht vollständig auf deinen Social-Media-Account wie Instagram, TikTok etc. „quetschen“ musst, sondern einfach deinen Link der Landingpage dort einpflegst.
Hier ein Beispiel: www.impressum-privatschutz.de/example
Das letzte Wort des Links können wir dir auf Wunsch anpassen, sowie den Inhalt deiner Landingpage ebenfalls.
Wie funktioniert der Telefonservice von IP-Management?
Mit unserem Telefonservice bieten wir dir die Möglichkeit, unsere Management-Rufnummer in deinem Impressum anzugeben, sodass du deine private Telefonnummer nicht veröffentlichen musst.
Wichtig hierbei ist der Zusatz, dass es sich um die Rufnummer deines Managements handelt, damit deine Anrufer sich nicht wundern, warum wir uns mit IP-Management melden.
Da die Management-Rufnummer von vielen unserer Kunden verwendet wird, wird dein Anrufer am Telefon gefragt, mit wem er genau sprechen möchte. Anschließend werden noch die Kontaktdaten deines Anrufers, sowie der Grund des Anrufs erfragt.
Diese Informationen erhältst du dann direkt nach Beendigung des Gesprächs per SMS auf dein Handy.
So bist du zuverlässig erreichbar und kannst deine Anrufer zeitnah per Mail oder telefonisch kontaktieren.
Wichtig: Dieser Service ist ausschließlich für die Kontaktmöglichkeit in deinem Impressum zulässig und darf nicht für anderweitige Zwecke (Privatzwecke / oder Kunden-Services) verwendet werden.
Wir können dir zudem nur die Informationen weiterleiten, welche dein Anrufer uns offenbart. Sollte der Anrufer z.B. nicht seine E-Mail-Adresse nennen wollen, so können wir dir diese selbstverständlich nicht mitteilen.
Habe ich bei Impressum-Privatschutz die Möglichkeit, Zutritt zu Räumlichkeiten an meiner Impressums-Anschrift zu haben?
Ja! Du hast die Möglichkeit, vor Ort eine Räumlichkeit zu buchen.
Dies kannst du bequem im Kundenbereich des Logins veranlassen und so auch vor Ort deine Post persönlich entgegen nehmen.
Die Buchung gestaltet sich hierbei flexibel und auch Catering und Getränkewünsche können bei frühzeitiger Buchung auf Wunsch berücksichtigt werden.
Wie sieht meine Adresse im Impressum aus?
Wir bieten dir eine c/o Adresse.
Deine Anschrift in deinem Impressum könnte wie folgt aussehen:
Max Mustermann
c/o IP-Management #Kundennummer
Ludwig-Erhard-Str. 18
20459 Hamburg
Da wir oft gefragt werden: „Ja der c/o-Zusatz ist dringend erforderlich, da deine Post sonst nicht bei uns ankommt“.
Welchen Vorteil bringt mir Impressum-Privatschutz?
Um der Impressumspflicht nachzukommen, musst du neben deinem vollständigen Namen auch deine Adresse angeben. Bei der Adresse ist es wichtig, dass die dort eingegangen Post auch tatsächlich bei dir ankommt. Impressum-Privatschutz stellt dir eine Adresse (ladungsfähige Anschrift) zur Verfügung und schützt deine private Adresse, indem diese anonym bleibt. Deine Post geht bei uns ein und wird unmittelbar nach Eingang im Original zu dir nach Hause weitergeleitet oder per Scan über E-Mail oder bequem per Whatsapp.
Dein Vorteil: Keine ungebetenen Fans oder Freaks vor deiner Haustür.
Unser Vorteil: Wir dürfen mit dir zusammen arbeiten.
Allgemeine Fragen
Was ist ein Impressum?
Kurz erklärt informiert das Impressum darüber, wer z.B. für die Inhalte einer Internetseite, eines Blogs, eines Social-Media-Accounts oder eines Buches verantwortlich ist.
Brauche ich ein Impressum?
Kurz gesagt: Wenn du deinen Webauftritt nicht ausschließlich für private Zwecke nutzt und geschäftsmäßig handelst, bist du zur Angabe eines Impressum verpflichtet.
Geregelt ist das im Telemediengesetz (DDG). Laut §5 DDG ist jeder Dienstanbieter mit geschäftsmäßiger Handlung zur Angabe eines Impressums verpflichtet.
Daher ist fast jeder professionelle Webauftritt verpflichtet ein Impressum anzugeben. Entscheidend hierbei ist eine geschäfsmäßige Intention, welche nicht mit einer gewerblichen Intention verwechselt werden darf. An dieser Stelle kommt es nämlich nicht darauf an, ob ein Gewerbe existiert oder bereits Umsätze erzielt wurden. Es geht einzig und allein um die Tatsache, dass zum Beispiel mit einem Social-Media-Account Kunden oder zukünftige Werbepartner und Sponsoren erreicht werden sollen und hierfür entsprechender Inhalt „gepostet“ wird.
Gelegentliches Posten von Produkttest, Affiliate-links, Werbung für Produkte, Coachings oder sonstige Dienstleistungen sind zum Beispiel als geschäftsmäßig einzustufen. Blog-Posting, Buchveröffentlichungen oder Diskussionen über politische Themen ebenfalls.
Was muss im Impressum angegeben werden?
In das Impressum gehören die folgenden Daten des Verantwortlichen für die gezeigten Inhalte in Bild und Schrift:
– Dein vollständiger Name (Vor- / Nachname)
– Deine Adresse (Ladungsfähige Anschrift)
– Telefonnummer
Bei Online-Shops kommen weitere Daten hinzu, wie die zum Beispiel Gesellschaftsform und die Umsatzsteueridentifikationsnummer, sowie die zuständige Aufsichtsbehörde.
Was muss ich als Kleinunternehmer im Impressum angeben?
In das Impressum eines Kleinunternehmers gehören die folgenden Daten des Verantwortlichen für die gezeigten Inhalte in Bild und Schrift:
– Der vollständiger Name (Vor- / Nachname)
– Die Adresse (Ladungsfähige Anschrift)
– Eine E-Mail
– Eine Telefonnummer
– Bei Handelsregistereintrag die entsprechenden Angaben der zuständigen Handelskammer.
Bei Online-Shops kommen weitere Daten hinzu, wie die zum Beispiel Gesellschaftsform und die Umsatzsteueridentifikationsnummer, sowie die zuständige Aufsichtsbehörde.
Reicht ein Postfach als Adresse im Impressum?
Die Angabe eines Postfaches im Impressum reicht nicht aus. Ein Postfach erfüllt nicht die Bedingungen einer ladungsfähigen Anschrift.
Hierzu gibt es mehrere Urteile:
BGH: 11. April 2002, I ZR 306/99, NJW 2002, 2391ff.
OLG Koblenz, 01.09.2006: 12 O 740/04, NJW 2006, 919ff.
OLG Saarbrücken, 12.08.2010
BGH, 25.01.2012
BGH, 12.07.2016: (Fortführung BGH, Urteil vom 11. April 2002, I ZR 306/99, WM 2002, 1352, 1353 f.) s.o.
KG Berlin, 04.03.2019: 8U74/17 – Eine Postfach-Anschrift ist keine ladungsfähige Anschrift.
Was bedeutet Ladungsfähig?
Eine Adresse im Impressum muss laut Gesetz (DDG vor 2024 vom TMG geregelt) „ladungsfähig“ sein.
Ladungsfähig bedeutet, dass eine Person an dieser Anschrift tatsächlich anzutreffen ist oder erreicht werden kann.
Entgegen eines Postfaches muss die ladungsfähige Anschrift über eine Straße mit Hausnummer und Postleitzahl verfügen.
vgl. Beschluss KG Berlin, 04.03.2019, 8 U 74/17.
Zudem reicht eine bloße c/o-Adresse nicht aus, bei welcher eine bevollmächtigte Person lediglich deine Post entgegen nimmt und diese an dich weiterleitet. Eine physische Adresse vor Ort muss gegeben sein, an welcher du Zutritt hast und ggf. auch selbst Post entgegen nehmen kannst.
(OLG München vom 19.10.2017 – 29 U 8/17)
Was kann passieren wenn ich kein Impressum habe, obwohl ich rechtlich zur Angabe verpflichtet bin?
Wenn man sich trotz Impressumspflicht gegen die Angabe eines Impressums entscheidet handelt man ordnungswidrig, was sehr kostenintensiv werden kann. Hier drohen Strafen bis 50.000€. Hinzu kommen die Gefahren durch weitere kostspielige Abmahnungen durch dritte.

