Braucht man als Buchautor ein Impressum in seinen Büchern?

impressum im Buch

Inhalt

In diesem Artikel erklären wir dir, ob du als Buchautor:in zur Angabe eines Impressums in deinen Buchwerken verpflichtet bist und was du unbedingt nicht vergessen solltest. 


Das Wichtigste zusammengefasst

  • Jedes Buch das in Deutschland kommerziell angeboten wird benötigt ein Impressum.
  • Druckwerke und eBooks fallen gleichermaßen unter die Impressumspflicht.
  • Platziere dein Impressum gut lesbar, als Impressum erkennbar, am Anfang oder Ende deines Buches.

1. Die Bedeutung eines Impressums in einem Buch

Ein Impressum, in einem Buch auch als Anbieterkennzeichnung bekannt, dient dazu, wichtige rechtliche Informationen bereitzustellen und den Lesern transparente Angaben über den Verfasser und die Veröffentlichung zu geben. Es ist ein wichtiges Element für die rechtliche Absicherung des Autors und trägt zur Seriosität des Buches bei.

2. Rechtliche Anforderungen an ein Impressum im Buch

Gemäß den rechtlichen Bestimmungen in Deutschland muss jedes Buch, das zum Verkauf angeboten wird, ein Impressum enthalten. Dies gilt sowohl für gedruckte Bücher als auch für E-Books und andere digitale Formate. Die rechtlichen Anforderungen an das Impressum sind im Telemediengesetz (TMG) sowie im Presserecht geregelt.

3. Inhaltliche Bestandteile eines Impressums

Ein Impressum in einem Buch muss folgende Informationen enthalten:

Eventuelle Registerangaben, falls das Buch im Handelsregister eingetragen ist

  • Name und ladungsfähige Anschrift des Autors oder Verlags
  • Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Angaben zur Haftung und Urheberrechten
  • Hinweise zum Datenschutz und zur Verwendung persönlicher Daten

Achtung !

  • Wenn du deinen Namen nicht in deinem Impressum veröffentlichen möchtest und stattdessen lieber einen Künstlernamen bzw. ein Pseudonym verwenden möchtest, ist es wichtig, dass dieses auch in deinem Ausweis eingetragen ist.

6. Fazit: Klare rechtliche Vorgaben für das Impressum

Das Urteil des Landgerichts Oldenburg verdeutlicht, dass die Verwendung eines Pseudonyms im Impressum nicht erlaubt ist und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Website-Betreiber und Unternehmen sollten daher die rechtlichen Vorgaben für das Impressum beachten und transparente Angaben über den Verantwortlichen machen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

7. Schlusswort

Wir hoffen, dass dieser Artikel dazu beigetragen hat, das oben genannte Thema näher zu erläutern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass wir bei der Erstellung dieses Artikels keine juristischen Fachleute konsultiert haben. Daher stellt dieser Text keine juristische Beratung mit Gewähr dar.

Mit freundlichen Grüßen,

Das Team von Impressum-Privatschutz

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